Hallo und guten Tag, herzlich willkommen zum zum neuen Blog-Artikel aus der Reihe „Friseurbetriebe erfolgreich führen mit Kennzahlen“. Heute geht es um die Planung Ihrer Einkommensteuerzahlung.
Umsatz minus Kosten ist gleich Gewinn. So weit, so gut. Wenn Sie meine Podcasts hören und schon auf meinem Seminar waren wissen Sie, dass wir in unserem Unternehmen einen Vorsteuergewinn von zehn Prozent anpeilen. Der Vorsteuergewinn wird so definiert: Das Geld das nach Abzug aller Kosten, also auch inklusive der Privatentnahme des Unternehmers, bleibt, um Steuern, Zinsen und Abschreibungen zu bezahlen. Steuern mögen wir nicht. Niemand mag sie, aber jeder will die höchstmögliche Effizienz seines Staates geniessen, und weil diese Effizienz nun finanziert werden will müssen wir eben Steuern bezahlen. Auch wenn wir mit der Verpflichtung an sich und mit der Verwendung danach nicht immer einverstanden sind. Da wir diese Situation aber nicht ändern können, müssen wir sehen, wie wir unsere Steuerzahlungen so organisieren, damit wir mit dem Finanzamt keinen Ärger bekommen.
Gewinn muss versteuert werden
Wer Gewinn macht muss Steuern bezahlen. Punkt. Gespräche ums Steuer sparen? Bitte nicht. Wer den besten Steuervermeidungstipp hat mag der Held am Stammtisch sein. Aber lassen Sie sich gesagt sein: Es erwischt jeden. Irgendwann. Wir haben ein besseres Leben wenn wir intelligent mit der Steuersituation umgehen. Schwarzgeld zu machen, um Steuern zu sparen, ist größtmöglicher, weil geschäftsschädigender Blödsinn. Je vernetzter wir werden, desto durchsichtiger werden wir. Die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ regeln bei einer Betriebsprüfung den Zugriff auf Daten, die in unseren Systemen gespeichert sind. Der Prüfer darf unsere Daten lesen, kann bei Bedarf auf Auswertungen zugreifen und er kann die Aushändigung der Daten auf einem Datenträger verlangen. Unser bester Schutz als Steuerzahler deshalb: Je mehr wir über die finanzrechtliche Seite wissen, desto vorausschauender können wir reagieren. Mein Tipp: Planen Sie Ihre Steuerzahlungen vorausschauend, dann leben Sie ruhiger.
Planung der Einkommensteuer
Wie plant man Steuerzahlungen? Es gibt sieben Einkunftsarten für die Ermittlung von Einkommen. Ich konzentriere mich in diesem Podcast nur auf die Einkünfte für Selbstständige aus Gewerbebetrieb, und ich berücksichtige weder Einkommen aus Vermietung oder Geldanlage.
Wenn Sie Ihren Betrieb schon einige Jahre führen, legt das Finanzamt für das kommende Jahr den Gewinn des Vorjahres als Berechnungsgrundlage für die Vorauszahlungen fest. Bei Neugründern ist das anders, sie müssen nicht voraus zahlen, weil es noch keine Berechnungsgrundlage gibt. Neugründern empfehle ich, auf jeden Fall monatlich eine feste Summe auf einem Rücklagenkonto zu parken, damit Sie bei der Nachberechnungen der Steuer und den sich daraus ergebenden Vorauszahlungen nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen. Wenn Sie zu der Sorte Unternehmer gehören, die diesen, ich gebe es zu, unerfreulichen Gedanken weit von sich schieben, dann muss ich Ihnen sagen: Es gibt keine Gnade für Sie. Im schlimmsten Fall sind Sie insolvent, wenn Sie Ihre Steuerschuld nicht begleichen können. Ein zweiter, sehr unangenehmer Fakt ist der, dass Ihnen Ihre Hausbank ganz gewiss keinen Kredit für eine Steuernachzahlung gewährt. Unternehmerische Nachlässigkeit wird nicht unterstützt. Wenn das Kind schon im Brunnen liegt hilft jammern nicht, voraus planen aber schon.
Vorauszahlungen
Gehen wir also davon aus, Sie haben Ihren Betrieb schon einige Jahre. Das Finanzamt legt die Vorauszahlungen für das kommende Jahr fest, fordert aber noch eine hohe Nachzahlung. Dann hat Ihr Steuerberater geschlafen. Sie sollten ihn wechseln. Nachzahlungen lassen sich verhindern, wenn Ihr Steuerberater die Quartals-Vorauszahlungen jeweils auf die Richtigkeit der voraus zu bezahlenden Summe prüft. Kurze Erklärung: Ihre Einkommensteuer ist immer zum 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember fällig. Durch einen kurzen Blick auf die Gewinnentwicklung sieht Ihr Steuerberater, ob Sie pro Quartal zu wenig oder zu viel vorausbezahlen. In beiden Fällen kann er die Vorauszahlung anpassen lassen. So haben Sie immer eine angeglichene Vorauszahlung und damit die Sicherheit, keine oder nur eine sehr geringe Nachzahlung leisten zu müssen. Sie kommen um die Zahlung der Einkommensteuer sowieso nicht herum, egal wie lange Sie die Begleichung mit Hilfe Ihres Beraters in die Zukunft zu schieben versuchen. Irgendwann wird die Steuer fällig und Sie werden das notwendige Geld dann nicht haben, denn hätten Sie es zum regulären Fälligkeitsdatum gehabt, hätten Sie ja nicht schieben müssen. Mit der Steuerplanung beweisen Sie unternehmerischen Weitblick und der wird bei der Bank und beim Finanzamt gerne gesehen.
Sorgenfreie Betriebsprüfung
Vor zwei Jahren hatten wir eine große Betriebsprüfung. Es ist schon ein angenehmes Gefühl wenn der Prüfer spontan und ohne Vorankündigung willkürlich drei Tagesberichte aus dem Prüfungszeitraum ausgedruckt haben möchte, und ich genau weiß, dass er nichts finden wird, weil alles sauber abgerechnet und verbucht ist. Das Ergebnis der Prüfung ergab eine Nachzahlung in Höhe von 1500 Euro auf die geprüften drei Jahre. Muss ich mich darüber aufregen? Nein, ich freue ich, dass wir vorausschauend geplant und exakt gebucht haben. Lassen Sie sich von neunmalklugen Lautsprechern mit dubiosen Steuerspartipps nicht verunsichern und planen Sie lieber gut, dann haben Sie mehr vom unternehmerischen Leben.
Andere Steuerarten
Die anderen Steuerarten wie Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer behandle ich in separaten Podcasts. Zur Gewerbesteuer die wichtigste Information vorab: Die Gewerbesteuer wird mit Ihrer Einkommensteuerschuld verrechnet, Sie verlieren dieses Geld also nicht. Der Nachteil dabei ist eben, dass Sie diese Verrechnung halt erst einmal vorfinanzieren müssen. Würde ich aber die Gewerbesteuer nicht bezahlen müssen, wäre die Einkommensteuer um eben diesen Gewerbesteuerbetrag höher. Sparen würde ich also nichts.
Wenn Sie mögen können Sie gerne mein Seminar „Friseurbetriebe erfolgreich führen mit Kennzahlen“ am 17.9.2017 in Esslingen besuchen. Sie erfahren wie ein effektives Kennzahlensystem aussehen kann, und ich stelle die in Kooperation mit unserem Steuerberater Björn Malig entwickelte Friseur-BWA vor. Es geht um die Kalkulation von Farbdienstleistungen und die erhellende Einsicht, dass viele Friseure mit der Haarfarbe kein Geld verdienen. Sie werden nach dem Seminar viele Belange rund um Ihre Zahlen mit anderen Augen sehen. Zahlen zu beherrschen ist keine Raketentechnik, jeder kann das lernen und dabei möchte ich Ihnen helfen.
Anmelden können Sie sich unter www.friseur-kennzahlen.de. Ich freue mich sehr darüber wenn wir uns in Esslingen persönlich kennenlernen. Bis dahin wünsche ich Ihnen einen schönen Sommer. Bleiben Sie gesund und bleiben Sie erfolgreich.
Ihr Peter Gress