So hätte es enden können (Text für den Friseur abgewandelt):
„Achtung! Eine Anmerkung zur DSGVO: In unserem Friseurbetrieb fragen wir Sie nach dem Namen und wir notieren uns, welche Dienstleistungen Sie bekommen und welche Farbrezepturen wir verwendet haben. Bisher hat uns das geholfen, Sie umfassend zu betreuen. Wenn Ihnen das zukünftig nicht mehr recht ist, rufen Sie bitte beim Betreten unseres Salon laut und deutlich: ICH BIN NICHT EINVERSTANDEN!!! Wir werden dann zukünftig so tun, als würden wir Sie nicht kennen.“
Die Lösung
Mit der Einführung der DSGVO ist es amtlich: Mein Friseur-Gehirn ist kein Dateisystem im Sinne der DSGVO. Ich bin sehr, sehr froh, dass das geklärt ist! Ich darf meine Kunden auch nach dem 25. Mai 2018 in aller Öffentlichkeit mit Namen begrüßen, so wie sich das nach alter Väter Sitte gehört. Wer den Namen seiner Kunden kennt, darf sie auch weiterhin in der Öffentlichkeit aussprechen. Toll! Ich darf ganz offiziell höflich sein, ohne Strafe fürchten zu müssen. Genial. Ich bin sehr dankbar!
Die skurrilen Auswüchse der DSGVO